EU-Parlament will Steuerbegünstigung von Erdgas als Kraftstoff verlängern
Experten und die Initiative Erdgasmobilität fordern seit geraumer Zeit die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff über 2018 hinaus fortzusetzen. In Brüssel wurden dazu nun die Weichen gestellt. Am 19. April hat das Europäische Parlament einem Vorschlag zugestimmt, demzufolge die Steuerbegünstigung von Erdgas und Biogas beziehungsweise Biomethan als Kraftstoff bis 2030 verlängert werden kann.
Der im Parlament behandelte Richtlinienvorschlag der Kommission sieht die Möglichkeit einer bis mindestens 2023 deutlich vergünstigten Energiesteuer für Erdgas im Straßenverkehr vor. Nach 2023 soll ein Steuervorteil von 50 Prozent bis 2030 gelten.
Das Parlament empfiehlt darüber hinaus, dass vor einer möglichen Erhöhung der Steuern für den alternativen Kraftstoff eine Bewertung über die Entwicklung von Erdgas und Biomethan als Kraftstoff erfolgen soll. Berücksichtigt werden die Verfügbarkeit, der Ausbau des Erdgastankstellen-netzes, der Marktanteil von Erdgasfahrzeugen sowie der Anteil von Biomethan. Der Vorschlag des Parlaments muss nun durch die Mitgliedsstaaten entschieden werden.