NABU fordert stärkere wirtschaftliche Anreize zur Gebäudesanierung
Nach Ansicht des NABU sollte der Gebäude-bestand in Deutschland anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Heizungstechnik in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt werden. So sollte zum Beispiel ein Denkmal geschütztes Gebäude ein weniger ambitioniertes Zielniveau erreichen müssen als ein Plattenbau. Möchte ein Eigentümer die über die Zeit ambitionierter werdenden Zielvorgaben vorzeitig erfüllen, sollte er Zugang zu einem breiten Spektrum an Fördermöglichkeiten erhalten.
„Einzelmaßnahmen dürfen nur dann gefördert werden, wenn durch sie die schrittweise Erreichung des Zielniveaus beim Energiebedarf für 2050 gewährleistet werden kann. Dazu sollten die Förderangebote unterschiedliche Zielgruppen im Fokus haben und umso höher ausfallen, je frühzeitiger und höher die tatsächlich erreichte Energieeinsparung am Gebäude ausfällt", sagte Ulf Sieberg, NABU-Experte für Energieeffizienz.
Zur besseren finanziellen Ausstattung der Förderprogramme schlägt der NABU die Einführung einer Ausgleichszahlung vor, die Eigentümer der Gebäude mit den schlechtesten Effizienzstandards ab dem Jahr 2020 jährlich entrichten müssten. Die Höhe der Ausgleichszahlung soll sich danach richten, inwieweit das Gebäude vom vorgegebenen Zielpfad bis 2050 abweicht.