Fracking: Hessen fordert einheitliches Vorgehen der Länder
Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich hat den Bund aufgefordert, zur Umweltministerkonferenz im Herbst eine Handlungsempfehlung für die Zulassungspraxis und die Rechtssetzung zum Fracking vorzulegen. Aktuell werden mögliche Umweltauswirkungen und das Risikopotential in verschiedenen Gutachten und Forschungsprojekten, unter anderem beauftragt durch das Umweltbundesamt untersucht. Auf Basis der Auswertung der Studien solle ein einheitliches Vorgehen der Länder sichergestellt werden.
In Deutschland wurden in mehreren Bundesländern Anträge zur Erkundung unkonventioneller Erdgaslagerstätten gestellt. Im Rahmen der Erkundung und der anschließenden Gewinnung sollen mittels des sogenannten Fracking (Hydraulic Fracturing) bislang nicht gewinnbare Erdgasvorkommen wirtschaftlich abgebaut werden. Bei der Fördertechnologie des Fracking sind verschiedene Umweltbeeinträchtigungen vorstellbar, die derzeit in verschiedenen Gutachten untersucht und bewertet werden.
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Bei der Förderung von nicht-konventionellem Erdgas aus dichtem Gestein wird das Speichergestein in der Tiefe unter hohem hydraulischem Druck aufgebrochen („gefrackt“) und eine Flüssigkeit (Frack-Fluid) unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Das Frack-Fluid besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen. Nach dem Fracking wird das eingepresste Frack-Fluid zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann gefördert werden.