Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhöht zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die sogenannte „Vor-Ort-Beratung" in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden.
„Die energetische Gebäudesanierung ist ein Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Unsere Beratungsförderung und Förderangebote für die energetische Gebäudesanierung sind eng miteinander verzahnt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz. Mit höheren Zuschüssen für eine qualifizierte Energieberatung geben wir Eigentümern zusätzliche Anreize für die Wohngebäudesanierung", so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler:
Vielleicht interessiert Sie auch:
Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Qualifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben findet man hier.