Europäisches Gericht senkt Strafe für Eon und GDF Suez

Teilerfolg für Eon: Das Europäische Gericht hat eine 2009 von der EU-Kommission gegen Deutschlands größten Energieversorger verhängte Geldstrafe um 233 Millionen Euro reduziert. 

Doch bestätigte das Gericht in seiner am Freitag veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich den von den Brüsseler Wettbewerbshütern erhobenen Vorwurf verbotener Marktabsprachen zwischen Eon und dem französischen Energieversorger GDF Suez. Beide Konzerne sollen nach der Entscheidung der Luxemburger Richter nun statt 553 Millionen Euro jeweils 320 Millionen Euro Strafe zahlen.

Der Hintergrund: Die EU-Kommission wirft den Konzernen vor, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Deutschland und Frankreich durch verbotene Absprachen behindert zu haben. Beim Bau der Mittel-Europäischen Gasleitung (MEGAL) in Süddeutschland sollen sie sich 1975 darauf verständigt haben, kein über diese Pipeline transportiertes Gas im Inlandsmarkt des anderen zu verkaufen.

Das zweithöchste EU-Gericht bestätigte in seinem Urteil diese Einschätzung der EU-Kommission in ihren wesentlichen Punkten. Lediglich bei der Berechnung der Dauer der Rechtsverletzung seien der Kommission Fehler unterlaufen, die nun zur Reduzierung der Strafe geführt hätten, erklärten die Richter.

Eon begrüßte die Bußgeldherabsetzung, sprach aber von einem „Urteil mit Licht und Schatten". Das Gericht sei den Argumenten des Konzerns zwar in einigen wesentlichen, aber nicht in allen Punkten gefolgt. „Das Marktverhalten von Eon Ruhrgas und Eon sowie GDF Suez war sowohl vor als auch nach der Liberalisierung wettbewerbskonform", erklärte ein Unternehmenssprecher in Düsseldorf. Er kündigte an, der Konzern werde die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und dann die weiteren rechtlichen Schritte festlegen. Gegen die Entscheidung der Luxemburger Richter ist Berufung beim Europäischen Gerichtshof möglich. (dapd/T2012062901508/re/mwo/1)

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