Gaspreise: RWE droht Rückzahlung in Milliardenhöhe
Eine Gutachterin am EuGH empfahl eine Bericht der Zeitung „Die Welt“ zufolge, strittige Preisänderungsklauseln in RWE-Gasverträgen für Sonderkunden zu verwerfen (Rechtssache C-92/11). Die Klauseln, nach denen Lieferanten unter bestimmten Umständen die Preise einseitig ändern können, seien intransparent und benachteiligten die Kunden. Der EuGH folgt meistens, aber nicht immer, dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil wird in einigen Monaten gesprochen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie vertritt die Rechte von 25 RWE-Kunden, die die Rückzahlung von rund 16.000 Euro zu Unrecht gezahlter Gelder fordern. Dabei geht es um Preiserhöhungen von RWE in den Jahren 2003 bis 2005 für Sonderverträge.
„Solch ein Urteil zugunsten der Verbraucher wäre sensationell und würde bundesweit eine Vielzahl von Kunden betreffen“, sagte Experte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Sonderkunden sind laut Verbraucherzentrale NRW fast alle Kunden, die mit Gas heizen und/oder Warmwasser bereiten. Einige Versorger ziehen die Grenze zwischen Kunde und Sonderkunde auch beim Jahresverbrauch. Enthält ein Gasliefervertrag Begriffe wie Sondervertrag, Sonderpreis oder Sondertarif, ist das ein Anzeichen für die Einstufung als Sonderkunde.