Heizungsmodernisierung: Steuerersparnis von 1.200 Euro möglich
Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet zwanzig Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Darauf weist die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Meine Heizung kann mehr" hin.
Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Mit dieser Heizungs-optimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen.
Für Hauseigentümer macht sich ein hydraulischer Abgleich doppelt bezahlt: Zusätzlich zur Steuerersparnis winken jährliche Einsparungen bei den Heizkosten von durchschnittlich 110 Euro.