Heizungsmodernisierung: Steuerersparnis von 1.200 Euro möglich

Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet zwanzig Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Darauf weist die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Meine Heizung kann mehr" hin.

Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Mit dieser Heizungs-optimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen.

Der hydraulische Abgleich kostet für ein Einfamilienhaus - je nach Zustand der Heizanlage - im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro. Um diese in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Für Hauseigentümer macht sich ein hydraulischer Abgleich doppelt bezahlt: Zusätzlich zur Steuerersparnis winken jährliche Einsparungen bei den Heizkosten von durchschnittlich 110 Euro. 

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