Energetische Modernisierung: Mieterbund lehnt Mietrechtsänderungsgesetz ab
Der Deutsche Mieterbund (DMB) lehnt das geplante Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung ab, da die Bundesregierung nach Ansicht des Mieterbundes eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur energetischen Modernisierung zum Nachteil der Mieter durchsetzen will.
So soll beispielsweise das Mietminderungsrecht bei Baumaßnahmen zu energetischen Modernisierungen für drei Monate vollständig ausgeschlossen werden. Das bedeutet, trotz Baulärms, Dreck, Einrüstung des Gebäudes und Verdunkelungen der Wohnungen oder trotz Ausfalls der Heizungsanlage oder der Warmwasser-versorgung sollen Mieter hier weiter die volle Miete zahlen müssen. Darüber hinaus sollen Mieter künftig Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden müssen, auf Härtegründe können sie sich nur noch einen Monat lang berufen. Und selbst wenn keine Heizkosten, sondern nur Primärenergie eingespart werden kann, soll eine Mieterhöhung gerechtfertigt sein.
„Das geplante Mietrechtsänderungsgesetz ist in Wahrheit ein Mietrechts-verschlechterungsgesetz. Weder kann mit den vorgesehenen Neuregelungen die energetische Modernisierungsquote erhöht, noch Wohnungsbetrügern das Handwerk gelegt werden“, erklärte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Wir lehnen deshalb dieses Gesetz strikt ab. Notwendig sind stattdessen Neuregelungen der Kostenaufteilung nach energetischen Modernisierungen und Vorschriften zur Begrenzung des Mietenanstiegs, insbesondere der Neuvertragsmieten."