Vermittlungsverfahren zur Gebäudesanierung ergebnislos beendet
Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist beendet. Bund und Länder einigten sich darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.
„Das Scheitern des energetischen Gebäudesanierungs-programms nach einer endlosen Hängepartie im Vermittlungsausschuss sendet ein fatales Signal an die Verbraucher: Bund und Länder konnten sich bedauerlicherweise nicht darauf einigen, den Kunden beim Energiesparen zu helfen. Stattdessen legt die Politik weiter staatliche Steuern und Umlagen auf alle Stromkunden um. Dies ist jedoch der falsche Weg. Die Grenze der Belastung ist für die Verbraucher erreicht. Der BDEW geht davon aus, dass die staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis im nächsten Jahr erstmalig die Rekordsumme von mehr als 30 Milliarden Euro erreichen werden. Obendrauf kommt noch die Mehrwertsteuer“, erklärte Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nach dem Scheitern des Vermittlungsausschusses.