Gaskunden gewinnen Sammelklage gegen Eon Hanse

31.01.2013 von

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern in dem Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen Eon Hanse in vollem Umfang der Verbraucherseite Recht gegeben. Damit ist die im April 2005 erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen. 

Das Urteil bedeutet – vorbehaltlich der noch ausstehenden Revision –, dass sämtliche Preiserhöhungen der Eon Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines Eon-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte Eon in den letzten Jahren fast durchgängig verloren.

Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben nach dem jetzigen Urteil einen Erstattungsanspruch gegen Eon, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

„Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. 

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