Bundeskabinett beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetz und der Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Der Entwurf sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieeffizienz als Entscheidungskriterium zu nutzen und verbessert ihre Position als Nachfrager.

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