Fracking wird in Schleswig-Holstein vorerst nicht genehmigt
Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) will die Erdgasförderung mit dem umstrittenen Förderverfahren Fracking vorerst nicht genehmigen lassen. Per Erlass hat er dem Landesbergamt untersagt, möglichen Anträgen ohne Zustimmung des Ministeriums stattzugeben.
Frackingvorhaben könne nur zugestimmt werden, wenn davon keinerlei negative Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt oder Grundwasser ausgingen, sagte der Minister am Donnerstag in Kiel. „Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig", betonte er. Im Landesentwicklungsplan sollten überdies Ziele ausgewiesen werden, die den raumordnerischen Ausschluss ermöglichten, sagte Habeck. Dieser solle bis 2016 neu gefasst werden.
Das Landesbergamt hat am Donnerstag sechs Konzessionen zur Aufsuchung von möglichen Lagerstätten fossiler Brennstoffe vergeben. Eingriffe in den Boden - etwa Bohrungen oder Fracking - sind dem Minister zufolge damit nicht verbunden. Die Aufsuchungs- beziehungsweise Bewilligungserlaubnisse beziehen sich auf sechs Felder in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Plön und Rendsburg-Eckernförde. „Das Bergrecht sieht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vor, Handlungsspielraum hat die Landesregierung nicht", erklärte Habeck.
(dapd/T2013031401106/cal/mar/1)