Fracking wird in Schleswig-Holstein vorerst nicht genehmigt

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) will die Erdgasförderung mit dem umstrittenen Förderverfahren Fracking vorerst nicht genehmigen lassen. Per Erlass hat er dem Landesbergamt untersagt, möglichen Anträgen ohne Zustimmung des Ministeriums stattzugeben.

Frackingvorhaben könne nur zugestimmt werden, wenn davon keinerlei negative Auswirkungen auf Bevölkerung, Umwelt oder Grundwasser ausgingen, sagte der Minister am Donnerstag in Kiel. „Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig", betonte er. Im Landesentwicklungsplan sollten überdies Ziele ausgewiesen werden, die den raumordnerischen Ausschluss ermöglichten, sagte Habeck. Dieser solle bis 2016 neu gefasst werden.

amit will der Minister Zeit gewinnen, um ein bundesweites Moratorium für die Fördermethode Fracking durchzusetzen, bei der ein Cocktail aus giftigen Chemikalien, Wasser und Sand in den Boden gepresst wird, um Erdgas freizusetzen. Anträge auf Fracking pauschal zurückzustellen, ist derzeit nicht möglich. Schleswig-Holstein will über eine Bundesratsinitiative diesen Punkt im Bergrecht ändern. „Hier hoffe ich, dass Bundesregierung und Länder mitziehen", sagte Habeck.

Das Landesbergamt hat am Donnerstag sechs Konzessionen zur Aufsuchung von möglichen Lagerstätten fossiler Brennstoffe vergeben. Eingriffe in den Boden - etwa Bohrungen oder Fracking - sind dem Minister zufolge damit nicht verbunden. Die Aufsuchungs- beziehungsweise Bewilligungserlaubnisse beziehen sich auf sechs Felder in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Plön und Rendsburg-Eckernförde. „Das Bergrecht sieht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vor, Handlungsspielraum hat die Landesregierung nicht", erklärte Habeck.
(dapd/T2013031401106/cal/mar/1) 

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