Eon Hanse: Gaspreis-Sammelklage wird morgen verhandelt
Gegen Eon Hanse laufen aktuell zwei Sammelklagen der Verbraucherzentrale Hamburg. Die erste ist auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Preisfestsetzung gerichtet und befindet sich in der Revision beim Bundesgerichtshof, die zweite wurde Ende 2009 eingereicht und ist auf Zahlung gerichtet. Die Verhandlung der zweiten Sammelklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Eon Hanse wird am morgigen Freitag, dem 22. März 2013, am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.
Für die Klage hatten 55 Gaskunden der Eon Hanse, die ihre Rechnungen nach Widerspruch unter Vorbehalt gezahlt hatten, ihre Erstattungs-ansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten. In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg Eon Hanse zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Doch Eon Hanse ging in die Berufung.
Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der Eon Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt.
Gegen die Zahlungsverweigerer hat Eon Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem Urteil des Landgerichts vom 17. Oktober 2011 geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.