"Flüssiggas-Kartell“: OLG Düsseldorf verhängt hohe Geldbußen
Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat gegen Unternehmen der Flüssiggasbranche Geldbußen in Höhe von rund 244 Millionen Euro verhängt. Das Bundeskartellamt hatte neun marktführende Unternehmen der Branche vorgeworfen, zwischen 1997 und 2005 für die Produkte Tankgas und Flaschengas Vereinbarungen getroffen zu haben, sich nicht gegenseitig Bestandskunden abzuwerben.
Wechselwilligen Kunden sei auf Nachfrage kein oder ein überhöhter „Abschreckungspreis“ genannt worden. Zur Kontrolle der Absprachen hätten sich die Unternehmen über Kundenanfragen gegenseitig informiert. Gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes hatten die beschuldigten Unternehmen Einspruch eingelegt.
Nach einer äußerst umfangreichen Beweisaufnahme hat das Gericht die Kartellvorwürfe im Bereich „Tankgas“ als im Kern erwiesen angesehen. Auf Basis einer Schätzung der kartellbedingten Mehrerlöse hat es gegen vier der Unternehmen Bußgelder in Höhe von 35, 43, 65 und 100 Millionen Euro verhängt. Diese fielen dabei um bis zu 85 Prozent höher aus als vom Bundeskartellamt festgesetzt. Bußgelderhöhend wirkten neben einer abweichenden Schätzung des Mehrerlöses unter anderem die Dauer und Schwere der Tat betreffend ein Gut der allgemeinen Daseinsvorsorge.