EnEV-Novelle: Morgen letzte Beratung im Bundestag
Am morgigen Mittwoch tritt der Bundestags-Bauausschuss zur letzten Beratung der geplanten Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammen. Kern der geplanten EnEV-Novelle sind höhere energetische Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit 2009 geltenden Recht. Mit der neuen Verordnung werden außerdem Vorgaben der EU umgesetzt, die eigentlich schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in Kraft treten müssen.
Die EnEV definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergie-verbrauchs verantwortlich sind. Sie ist die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energie-effizienz für alle Bauvorhaben, also Bestandssanierungen und Neubauten. Damit ist die EnEV ein elementarer Baustein, um die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgegebenen Ziele für den Gebäudebereich zu erreichen.