Bundesrat mach Weg frei für bedarfsgerechte Stromerzeugung aus Biogas
Der Bundesrat hat den zweiten Teil der Baugesetzbuchnovelle (BauGB-Novelle) verabschiedet und damit ein gesetzgeberisches Großprojekt mit zukunftsweisendem Ergebnis für die Biogasbranche abgeschlossen. Das wohl wichtigste Hemmnis für die bedarfsgerechte Stromerzeugung aus Biogas ist beseitigt: die Beschränkung der Feuerungswärmeleistung bei Biogasanlagen im Außenbereich.
„Für die Biogasbranche ist der Privilegierungs-tatbestand des Bau-gesetzbuches eine der zentralen Vorschriften im nationalen Recht. Daher freut es mich besonders, dass das Bauplanungs-recht nun endlich den energiewirtschaftlichen Erfordernissen nach flexibler Strom-einspeisung aus Biogas Rechnung trägt“, kommentierte Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Auch die Gespräche zur Umsetzung des sogenannten Bayernplans, in die der Fachverband Biogas eingebunden war, hatten zuletzt noch einmal verdeutlicht, welches enorme Hemmnis der bisherige Privilegierungstatbestand für den energiewirtschaftlich notwendigen Umbau der Stromerzeugung aus Biogas darstellte.