Stromanbieter machen mobil gegen Ex-Monopolisten
Neue Stromanbieter haben es bisher sehr schwer sich gegen die alt eingesessenen Ex-Monopolisten durchzusetzen. Überhöhte Netzgebühren, Wechselentgelte und sonstige einfaltsreiche Machenschaften erschweren die Strombelieferung neuer Kunden. Der Verbraucher ist letztendlich nur verunsichert und schreckt vor einem Anbieterwechsel zurück. Jetzt endlich schließen sich einige neue Stromanbieter zusammen und haben einen umfangreichen Forderungskatalog aufgestellt.
In der Initiative „Pro Wettbewerb“ haben sich best energy GmbH aus Berlin, die Hamburger LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH sowie der Kölner Anbieter Yello Strom GmbH zusammengeschlossen. Sie fordern die Verantwortlichen in der Politik nachdrücklich auf, für die längst überfälligen fairen und rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen im liberalisierten Strommarkt zu sorgen. Ihre gemeinsamen Interessen veröffentlichen die drei Energieversorger heute in einem Forderungskatalog. Kernforderungen dieses Kataloges sind die Einrichtung einer Regulierungsinstanz und der Erlass einer Netznutzungsverordnung. Ganz oben auf der Forderungsliste steht der diskriminierungsfreie Netzzugang für alle Anbieter. „Es kann nicht sein“, so der Geschäftsführer der best energy GmbH Dr. Henning Borchers, „dass die Ex-Monopolisten den Strom zum Nulltarif liefern, weil sie die Netznutzungsentgelte offenbar lediglich den neuen Anbietern in der vollen Höhe berechnen. Es kann auch nicht sein, dass die Netznutzungsentgelte vergleichbarer Netzbetreiber einen Unterschied von bis zu 10 Pf/kWh aufweisen.“ (In einem Special informiert Sie auch Stromtip ausführlich über diese Problematik.)
Als zweites wendet sich der Forderungskatalog gegen Wechselgebühren. Obwohl das Bundeskartellamt ’Wechselgebühren’ eindeutig für rechtswidrig erklärt hat, verlangt heute noch die Mehrzahl der Netzbetreiber von den neuen Anbietern Wechselgebühren in Höhe von 49 DM bis 249 DM.
Weiterhin fordert die Initiative als Grundlage für einen reibungslosen und effizienten Geschäftsablauf ein faires Kündigungs- und Bearbeitungsmanagement. Ingo Bücher, Unternehmenssprecher der Yello Strom GmbH dazu: „Nahezu jeder Netzbetreiber definiert seine eigenen Standards und ändert diese auch noch in kurzen Abständen quasi nach Gutdünken. Im Zuge der durch die Initiative „Pro Wettbewerb“ geforderten Netznutzungsverordnung müssen Standards festgelegt werden, die den Kundenwechsel deutlich vereinfachen!“
Die Mitglieder der Initiative fordern die Politik auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Die drei Initiatoren unterstreichen ihre gemeinsame Auffassung: Die gesetzlichen Grundlagen müssen ausgeschöpft werden, wenn offensichtlich wird, dass das Ziel des Gesetzes nicht realisiert wird und deshalb der Wettbewerb auf dem Strommarkt zum Nachteil der Verbraucher auf der Strecke bleibt!
In der Initiative „Pro Wettbewerb“ haben sich best energy GmbH aus Berlin, die Hamburger LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH sowie der Kölner Anbieter Yello Strom GmbH zusammengeschlossen. Sie fordern die Verantwortlichen in der Politik nachdrücklich auf, für die längst überfälligen fairen und rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen im liberalisierten Strommarkt zu sorgen. Ihre gemeinsamen Interessen veröffentlichen die drei Energieversorger heute in einem Forderungskatalog. Kernforderungen dieses Kataloges sind die Einrichtung einer Regulierungsinstanz und der Erlass einer Netznutzungsverordnung. Ganz oben auf der Forderungsliste steht der diskriminierungsfreie Netzzugang für alle Anbieter. „Es kann nicht sein“, so der Geschäftsführer der best energy GmbH Dr. Henning Borchers, „dass die Ex-Monopolisten den Strom zum Nulltarif liefern, weil sie die Netznutzungsentgelte offenbar lediglich den neuen Anbietern in der vollen Höhe berechnen. Es kann auch nicht sein, dass die Netznutzungsentgelte vergleichbarer Netzbetreiber einen Unterschied von bis zu 10 Pf/kWh aufweisen.“ (In einem Special informiert Sie auch Stromtip ausführlich über diese Problematik.)
Als zweites wendet sich der Forderungskatalog gegen Wechselgebühren. Obwohl das Bundeskartellamt ’Wechselgebühren’ eindeutig für rechtswidrig erklärt hat, verlangt heute noch die Mehrzahl der Netzbetreiber von den neuen Anbietern Wechselgebühren in Höhe von 49 DM bis 249 DM.
Weiterhin fordert die Initiative als Grundlage für einen reibungslosen und effizienten Geschäftsablauf ein faires Kündigungs- und Bearbeitungsmanagement. Ingo Bücher, Unternehmenssprecher der Yello Strom GmbH dazu: „Nahezu jeder Netzbetreiber definiert seine eigenen Standards und ändert diese auch noch in kurzen Abständen quasi nach Gutdünken. Im Zuge der durch die Initiative „Pro Wettbewerb“ geforderten Netznutzungsverordnung müssen Standards festgelegt werden, die den Kundenwechsel deutlich vereinfachen!“
Die Mitglieder der Initiative fordern die Politik auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Die drei Initiatoren unterstreichen ihre gemeinsame Auffassung: Die gesetzlichen Grundlagen müssen ausgeschöpft werden, wenn offensichtlich wird, dass das Ziel des Gesetzes nicht realisiert wird und deshalb der Wettbewerb auf dem Strommarkt zum Nachteil der Verbraucher auf der Strecke bleibt!