Viele Gasanbieter nutzen immer noch unwirksame Gaspreisklauseln

Auch fünf Monate nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestimmte Gaspreisklauseln für unwirksam erklärt hat, haben viele Gasanbieter noch nicht reagiert und benutzen immer noch unwirksame oder zumindest zweifelhafte Regeln für Preiserhöhungen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die 30 Gastarife unter die Lupe genommen hat. 

Das Urteil des EuGH betrifft Sonderverträge, die eine eigentlich nur für die Grundversorgung geltende Gaspreis-klauseln enthalten. Betroffene Sonder-kunden können sich weigern, wenn ihr Gasanbieter die Gaspreise erhöht und unter Umständen Geld aus Gaspreiserhöhungen zurückverlangen, die auf solchen Gaspreisklauseln beruhen. Um zu überprüfen, ob Sie Geld zurückverlangen können, vergleichen Sie die Gaspreisklausel in ihrem Sondervertrag mit dem Wortlaut der vom EuGH bestätigten unwirksamen Gaspreisklauseln.

>> Unwirksame Preisänderungsklauseln im Wortlaut <<

Wichtige Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) jedoch, dass jeder Kunde einer Jahresrechnung binnen einer Frist von drei Jahren widerspricht. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher allen Kunden, deren Vertrag eine vermutlich unwirksame Gaspreisklausel enthält, vorsorglich Widerspruch gegen Jahresrechnungen einzulegen.

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