Berlin: Gasag muss Gebühren erstatten
Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Nachdem der BGH am 31. Juli 2013 schon Vertragsklauseln für unwirksam erklärt hatte, mit denen der Energieversorger RWE seine Kunden über anstehende Gaspreiserhöhungen informiert hatte, veröffentlichte er nun die schriftliche Urteilsbegründung. Darin bestätigt der BGH, dass eine Klausel in den Verträgen von 25 klagenden RWE-Kunden nicht korrekt war.
Als Sondervertragskunden gelten alle Haushalte, die sich einen Gasversorger selbst aussuchen oder die einen günstigeren Tarif aushandeln. Bundesweit haben knapp 70 Prozent der knapp 14 Millionen Gaskunden einen Sondervertrag, also etwa zehn Millionen.
Nach Auffassung des BGH können Kunden fehlerhafte Preiserhöhungen nun für den Zeitraum der letzten drei Jahre beanstanden und Rückzahlungen fordern, d.h. von jetzt an bis zum September 2010.