Gasanbieter lehnen Rückforderungen trotz eindeutiger Rechtsprechung ab
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31.07.2013 entschieden, dass Preisänderungen in Gassonderverträgen in einer Vielzahl von Fällen unzulässig sind. Dennoch lehnen viele Gasanbieter Rückforderungen überzahlter Gaspreise von Kunden regelmäßig ab – so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Den Verbraucher-schützern ist bisher kein einziger Gasanbieter bekannt, der überzahlte Gaspreise zurück-erstattet hat. „Ganz im Gegenteil", moniert Fabian Fehrenbach, Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele Versorger teilen den Kunden lapidar mit, dass das entsprechende BGH-Urteil nicht für sie gelte und man sich in der Vergangenheit immer nach der Rechtsprechung gerichtet habe."
„Wer von seinem Versorger ein ablehnendes Schreiben hinsichtlich seiner Rückzahlungsaufforderung erhalten hat, sollte eine Klage in Betracht ziehen", rät Fehrenbach. Allerdings gelte es vorher zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die – je nach Lage des Verfahrens – eine Deckungszusage für ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren abgibt, um möglichen Prozesskostenrisiken vorzubeugen.