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Neues Energielabel für Heizungen ab 2015 Pflicht

Neues Energielabel für Heizungen ab 2015 Pflicht

Das neue Energielabel wird für Heizungen ab 2015 Pflicht. Alle Raum- und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher müssen ab 2015 gut sichtbar mit einem Energielabel Klasse A++ bis Klasse G gekennzeichnet werden.

Entsprechende Verordnungen sind im Rahmen der Energie-verbrauchskenn-zeichnungs-Richtlinie am 26. September in Kraft getreten, wie der Bundesverband Wärmepumpe mitteilt. Zwei Jahre später, also ab dem 26. September 2015, dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr ohne Informationen zur jeweiligen Effizienzklasse angeboten oder beworben werden.

Verbraucher kennen das Prinzip seit Jahren von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Geschirrspülern: Die bunten Etiketten kennzeichnen den Energieverbrauch von Elektrogeräten und helfen, deren Effizienz auf einen Blick einzuordnen.

Die Energielabel müssen deutlich sichtbar außen auf den Geräten angebracht sein. Es reicht nicht, das Energielabel der Gebrauchsanleitung beizulegen, vielmehr muss an allen Stellen, an denen der Preis oder technische Informationen zu dem Produkt erscheinen, auch die Energieeffizienzklasse angegeben werden.

Zunächst erstreckt sich die Skala für eine Dauer von vier Jahren von Klasse A++ bis Klasse G. Danach ist ab 2019 das Etikett II zu verwenden, das von A+++ bis D reicht. Wärmepumpen erreichen aufgrund ihrer hohen Effizienz problemlos die oberen Effizienzklassen.
 

 

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