Heizungsmodernisierung: Neue Energieeinsparverordnung bleibt wirkungslos
Nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) wird die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) weitgehend wirkungslos bleiben, was die Modernisierung der Heizungen in Deutschland betrifft.
Die neue EnEV legt unter anderem fest, dass Hausbesitzer Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, bis 2015 gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen müssen. Allerdings gibt es für viele alte Heizungen Ausnahmen.
„Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern", kritisiert Dr. Hermann Falk Falk, Geschäftsführer des BEE. 80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen.
Moderne Heiztechnik ist effizienter und entlastet im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien die Umwelt und den Geldbeutel. Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus.