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Heizungsmodernisierung: Neue Energieeinsparverordnung bleibt wirkungslos

17.10.2013 von

Neue Energieeinsparverordnung bleibt wirkungslos

Nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) wird die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) weitgehend wirkungslos bleiben, was die Modernisierung der Heizungen in Deutschland betrifft. 

Die neue EnEV legt unter anderem fest, dass Hausbesitzer Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, bis 2015 gegen zeitgemäße Heizsysteme austauschen müssen. Allerdings gibt es für viele alte Heizungen Ausnahmen.

„Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern", kritisiert Dr. Hermann Falk Falk, Geschäftsführer des BEE. 80 Prozent der Deutschen heizen mit veralteter Technik. Dennoch erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Heizungen.

Heizkessel für Öl oder Gas müssen laut neuer EnEV künftig nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. Bereits nach 15 bis 20 Jahren gelten Heizungen in der Regel als nicht mehr auf dem Stand der Technik. Rund 11 Millionen alte Niedertemperaturheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht, entsprechen aber auch nicht dem Stand der Technik.

Moderne Heiztechnik ist effizienter und entlastet im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien die Umwelt und den Geldbeutel. Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr rund ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus.