BGH beendet Rechtsunsicherheit bei Biogasanlagen
Nachdem die Biogasbranche lange auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) gewartet hat, haben die Richter aus Karlsruhe letzte Woche im Rahmen einer Urteilsverkündung klargestellt, dass zwei unmittelbar über eine Gaserzeugung versorgte Anlagen technisch als eine Biogasanlage gelten.
Der Fachverband Biogas begrüßt das Urteil aus Karlsruhe, da es die bisherige Vergütungspraxis abbildet und sowohl den Vergütungsstrukturen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als auch den neuen Vorschriften über die Direktvermarktung gerecht wird.
„Jetzt kommt hoffentlich ein wenig Ruhe und Sicherheit in die Branche“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. „Mit dem heutigen Urteil des BGH haben sowohl die Hersteller als auch die Betreiber von Biogasanlagen etwas mehr Rechtssicherheit.“