Heizkosten: Bei der Wohnungssuche Energieausweis beachten
Steigende Nebenkosten führen dazu, dass bei der Wohnungssuche die Höhe der zu erwartenden Heizkosten immer weiter in den Vordergrund rückt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt Mietern deshalb, vor dem Einzug einen Blick in den Energieausweis des künftigen Hauses zu werfen.
Im Energieausweis ist der Energiebedarf der Wohnung oder des Gebäudes nach dem Ampelprinzip auf einer leicht verständlichen Farbskala von grün bis rot markiert. Ist die Wohnung im grünen Bereich eingestuft, ist dies eine gute Voraussetzung für geringe Heizkosten. Bei einer Einstufung im tiefroten Bereich ist dagegen Vorsicht geboten: Dies bedeutet, dass die Heizkosten wahrscheinlich hoch sind und hohe Nebenkosten zu erwarten sind.
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Der Hauseigentümer ist rechtlich dazu verpflichtet, den Ausweis bei der Besichtigung vorzulegen. Voraussichtlich ab Mai 2014 müssen die energetischen Kennwerte des betreffenden Gebäudes bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
Der Energieausweis existiert in zwei Varianten. Besonders aussagekräftig ist der Energiebedarfsausweis, der den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf angibt. Endenergie bezeichnet den Bedarf an Wärme, der für das Beheizen des jeweiligen Hauses benötigt wird. Der Primärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie für die Erzeugung und den Transport dieser Wärme aufgewendet werden musste.
Der sogenannte Verbrauchsausweis gibt dagegen lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch über einen Zeitraum von drei Jahren an. Dieser ist allerdings sehr stark von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner abhängig: Wer selten zu Hause ist und dementsprechend wenig heizt, verbraucht natürlich weniger. Dies kann zu irreführend niedrigen Werten führen.
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