Eon führt Gaskunden mit Rückerstattungsansprüchen in die Irre

Der GasanbieterEon Hanse versucht offenbar, Gaskunden mit zweifelhaften Argumenten von der Geltendmachung von Erstattungsforderungen abzuhalten.

Trotz eindeutiger rechtskräftiger Urteile des Hamburger Landgerichts und Oberlandesgerichts schreibt Eon nach einem Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg an Anspruch stellende Kunden:

„Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. Völlig unabhängig von der Wirksamkeit der Preisanpassungsregelung waren die von uns in den vergangenen Jahren vorgenommenen Preisanpassungen stets angemessen und begründet. Deshalb hat auch kein Kunde einen finanziellen Nachteil erlitten.“

In zwei erfolgreichen Sammelklagen wurde von den Hamburger Gerichten rechtskräftig entschieden, dass die von Eon verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam und damit sämtliche Preisänderungen, die sich auf diese Klausel beziehen, ungültig sind. Es handelt sich daher nicht um einen „rein formalen Gesichtspunkt“, wie die Verbraucherschützer klarstellen. Vielmehr führt die Unwirksamkeit der Klausel unmittelbar zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung.

Gaskunden sollten sich von den Eon-Schreiben deshalb nicht in die Irre führen lassen und ihre Rechte wahrnehmen. Zwar hat Eon seit Ende 2009 versucht, mit allen Kunden neue Verträge ohne die unwirksame Klausel zu schließen. Da das aber nicht durchgängig gelungen ist, gibt es noch etliche Kunden mit Altverträgen.

Die Verbraucherschützer raten betroffenen Gaskunden, von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und ob er bereits verjährt ist. Erstattungsansprüche der Verbraucher verjähren in drei Jahren.

 

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