Wechselgebühren wiedereinmal ausdrücklich verboten
Obwohl bereits für unrechtmäßig erklärt, erheben viele Stromversorger noch Wechselgebühren. Wie zum Beispiel einige sächsische Stadtwerke. Ihnen wurde jetzt von der sächsischen Kartellbehörde das Verbot ausgesprochen. Nach einem Beschluss der Kartellbehörden von Bund und Ländern seien Gebühren beim
Wechsel des Stromversorgers unzulässig, so Sachsens Wirtschaftsminister Kajo Schommer. In seinem Ministerium lägen zehn Beschwerden vor. Zusätzliche Kosten auf Grund des Wechsels von Kunden betreffen nach seiner Einschätzung den Vertriebs- und nicht den Netzbereich. Deshalb dürften diese Kosten nicht in die Durchleitungsentgelte einfließen. Schommer forderte die Stromversorger auf, bis Oktober eine Erklärung über die Erhebung der Wechselgebühren abzugeben.