EnEV 2014: Hausbesitzern drohen Bußgelder
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt nicht nur, wie viel Energie eine Immobilie verbrauchen darf, sondern sie legt auch Bußgelder fest, falls Hausbesitzer und Bauherren sich nicht an die Vorgaben der Verordnung halten. Neu eingeführt werden mit der EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft treten soll, zum Beispiel Bußgelder für Hausbesitzer, die ihre Nachrüstpflichten nicht erfüllen.
Diese Nachrüstpflichten, so der Verband Privater Bauherren (VPB), haben viele Hauskäufer in der Vergangenheit auf die leichte Schulter genommen. Betroffen sind vor allem Käufer älterer Gebäude. Wer nach dem 1. Februar 2002 Eigentümer eines Altbaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen geworden ist, der musste innerhalb von zwei Jahren verschiedene Nachrüstpflichten abarbeiten.