Erneuerbare Wärme: 1,5 Millionen Anlagen staatlich gefördert
Seit dem Jahr 2000 wurden über das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt mehr als 1,5 Millionen Anlagen gefördert.
Eine Solarthermieanlage auf dem eigenen Dach, eine Holzpellet-Heizung oder eine effiziente Wärmepumpe: Der Wärmeenergiebedarf für Heizung und Wasser kann ganz oder teilweise durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Derzeit liegt der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Wärmeversorgung noch bei ca. elf Prozent. Die Bundesregierung strebt eine deutliche Ausweitung an. Dazu ist im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eine erste Zielmarke definiert – 14 Prozent bis zum Jahr 2020.
• Investitionszuschüsse, hauptsächlich für Heizungsmodernisierungen in bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
• Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss, vorwiegend für kommunale und betriebliche Investitionen aus dem „KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium“.