Unternehmen können Rückerstattung von Gasanbietern fordern

26.03.2014 von

Die Marktgebietsverantwortlichen Gaspool und NetConnect Germany (NCG) schütten die Überschüsse ihrer Regel- und Ausgleichsenergiekonten aus. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) empfiehlt Unternehmen, bereits jetzt die Rückerstattungen von ihren Gasanbietern zurückzufordern.

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Insgesamt betragen die Überschüsse der Regel- und Ausgleichsenergie-konten knapp eine halbe Milliarde Euro. Davon rund 300 Millionen Euro bei NCG und knapp 170 Millionen Euro bei Gaspool. Die Regelenergieumlage dient der Finanzierung von Regel- und Ausgleichsenergie, welche Netzbetreiber benötigen, um Schwankungen der Netzlast auszugleichen.

Die erwirtschafteten Überschüsse werden basierend auf den Mengen der Abrechnungsperiode April bis September 2013 gemäß Kooperationsvereinbarung an die Bilanzkreisverantwortlichen ausgeschüttet. Letztere können die rückerstatteten Kosten jetzt an ihre Kunden bzw. andere Vertragspartner wie beispielsweise Lieferanten weitergeben.

„Grundsätzlich sollten die Entlastungen, die durch die Ausschüttung der Regelenergieumlage entstehen, bis an die Letztverbraucher weitergegeben werden“, betont Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Allerdings kann es individuelle Unterschiede geben, da die Höhe der Rückerstattung nicht gesetzlich geregelt ist.“ Der VEA empfiehlt Erdgaskunden, die im 2. und 3. Quartal 2013 Gas bezogen haben, bereits jetzt mit dem jeweiligen Gasanbieter in Verhandlung zu treten.
 

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