EEG-Reform: Regelung für Biogasanlagen verstößt gegen Grundgesetz
Die im aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthaltene Stichtagsregelung für Biogasanlagen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wie der Fachverband Biogas auf Grundlage eines Rechtsgutachtens argumentiert.
Der aktuelle Entwurf zur Reform des EEG sieht vor, dass in 2013 und 2014 geplante Biogasanlagen nur dann ins aktuell geltende EEG 2012 fallen, wenn deren Genehmigungen bereits am 23.01.2014 vorlagen und die Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind.
Anlagen, die zwar schon geplant, aber noch nicht genehmigt wurden, würden laut EEG-Referenten-entwurf ansonsten ins EEG 2014 fallen – und damit den ebenfalls vorgesehenen drastischen Vergütungskürzungen unterliegen.
„Mit der vorliegenden Regelung wären alle in Planung und Bau befindlichen Biogasprojekte ohne vorliegende Genehmigung zum Stichtag 23.01.2014 ruiniert“, mahnt der Sprecher des Firmenbeirats im Fachverband Biogas, Claus Rückert. „Das hieße, dass sämtliche in der Koalitionsvereinbarung versprochenen Aussagen zum Vertrauensschutz unwirksam wären.“