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Förderung von Biogas: Bund und Länder bessern nach

Förderung von Biogas: Bund und Länder bessern nach

Auf dem Energie-Sondergipfel haben sich die Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf Nachbesserungen im Bezug auf die Förderung für Biogas im EEG-Entwurf verständigt.


„Wir werten es positiv, dass für bestehende Biogasanlagen der Bestands- und Vertrauensschutz sowie die Flexibilitätsprämie im neuen EEG verankert werden sollen", sagte Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas.

Der Deckel für den Zubau an neuen Biogasanlagen in Höhe von 100 Megawatt Leistung pro Jahr sei zwar nicht angehoben worden. „Immerhin soll nun die Leistungserhöhung, die auf der Flexibilisierung von Biogasanlagen beruht, nicht auf den Zubaudeckel angerechnet werden", erklärt Seide.

Es fehlt aber ein positives Signal für die Biogasfirmen im Hinblick auf den Neubau von Biogasanlagen. Deshalb mahnt der Verbandspräsident: „Mit einer Gülleklein- und Bioabfall-Anlagenklasse lassen sich das Know-how und die 40.000 Arbeitsplätze in der Biogasbranche nicht halten. Alle anderen Anlagenkonzepte - wie landwirtschaftliche Biogasanlagen zwischen 75 und 300 Kilowatt (kW) Leistung - wären mit der Vergütungsstruktur des BMWi-Entwurfs unwirtschaftlich."

Ebenfalls kritisch sieht der Fachverband Biogas die künftige Belastung des Eigenstromverbrauchs bei Biogasanlagen mit der EEG-Umlage. „Es ergibt systematisch keinen Sinn, wenn selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) mit der EEG-Umlage belastet wird", kommentiert Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Die Belastung benachteilige erneuerbare Energien gegenüber fossiler Erzeugung und behindere die Flexibilisierung von Biogasanlagen.

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