EnEV 2014: Neubauten müssen ab Mai strengere Energiestandards einhalten




Nachdem mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 die Maßstäbe an den Energieverbrauch für Neubauten und im Bestand bereits erhöht wurden, verschärft die Bundesregierung mit der EnEV 2014 die Energiestandards von neuen Wohnungen nun weiter.

Ihr Energieverbrauch muss demnach zukünftig um ein weiteres Viertel sinken. Zugleich muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent besser sein. Der höhere Aufwand dürfte nach Schätzungen der LBS West zu Mehrkosten von rund acht Prozent führen. Die neuen Bauvorschriften gelten ab dem 1. Januar 2016.

Auch bei der Austauschpflicht für alte Heizungen geht die EnEV 2014 einen Schritt über die vorherige Regelung hinaus: Bisher galt, dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, auszutauschen sind. Diese Pflicht wird nun auf alle Kessel, die vor 1985 eingebaut wurden. bzw. älter als 30 Jahre sind, ausgedehnt.

Nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. In selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt die Austauschpflicht in der Regel nur, wenn das Haus seit dem 1. Februar 2002 verkauft wurde. In diesem Fall hat der neue Eigentümer zwei Jahre lang Zeit, die Heizung zu erneuern. 

 

 

 

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