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EnEV 2014: Kaum einer weiß von Modernisierungspflicht
Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai in Kraft. Ein Bestandteil ist die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zur Erneuerung alter Heizungsanlagen. Bis Ende 2015 haben Eigentümer Zeit, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Nach Einschätzung von Immobilienprofis wissen allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass sie möglicherweise sanieren müssen.
So geben 76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid wissen. Das zeigt der „Marktmonitor Immobilien 2014“, eine Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, die in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen durchgeführt wurde.
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Noch ein weiterer Passus entbindet Hausbesitzer unter Umständen von teuren Sanierungsmaßnahmen: Sie müssen Dach oder Heizung nicht nachrüsten, wenn sie die Kosten dafür nicht in einer „angemessenen Frist" zurückerwirtschaften können. Die Frage, wie lange die Frist dauern darf, beantwortet die Verordnung allerdings nicht. Gerichtsurteile zu energetischen Sanierungen halten einen Zeitraum von 10 Jahren für angemessen.