Bundesregierung will Fracking unter Auflagen erlauben
Die Bundesregierung will offenbar noch vor der Sommerpause ein Gesetz erlassen, das die Anwendung der umstrittenen Fördermethode Fracking erlaubt, wenn eine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfungen positiv ausfällt. Ausgenommen werden von dieser Regelung sollen Wasserschutzgebiete, wo Fracking grundsätzlich verboten werden soll.
Fracking ist eine Methode zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas, bei der über tiefe Bohrungen Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden eingepresst und Gesteins-schichten aufgebrochen werden. Aufgrund der vermuteten Belastung des Grundwassers ist Fracking in Deutschland höchst umstritten.
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Fracking-Gesetz: Widerstand im Bundesrat wahrscheinlich
Der Erfolg des Fracking-Gesetzes ist allerdings alles andere als sicher, denn in Kraft treten kann das Gesetz nur, wenn der Bundesrat zustimmt. Im Bundesrat ist aber Widerspruch garantiert, haben sich die Umweltminister der Bundesländer doch auf ihrer letzten Umweltministerkonferenz in Konstanz geschlossen darauf geeinigt, Fracking bei der Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland durch eine Änderung des Bundesbergrechts künftig auszuschließen.