Bundesregierung will Fracking unter Auflagen erlauben




Die Bundesregierung will offenbar noch vor der Sommerpause ein Gesetz erlassen, das die Anwendung der umstrittenen Fördermethode Fracking erlaubt, wenn eine vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfungen positiv ausfällt. Ausgenommen werden von dieser Regelung sollen Wasserschutzgebiete, wo Fracking grundsätzlich verboten werden soll.

Fracking ist eine Methode zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas, bei der über tiefe Bohrungen Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden eingepresst und Gesteins-schichten aufgebrochen werden.  Aufgrund der vermuteten Belastung des Grundwassers ist Fracking in Deutschland höchst umstritten.

Mit dem neuen Fracking-Gesetz schaffe das SPD-geführte Wirtschafts-ministerium „eine butterweiche Regelung" zur Förderung unkonventionellen Gases und ein Einfallstor für die hochumstrittene Fördermethode Fracking, kritisierte Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, die Ankündigung der Bundesregierung. „Als ehemaliger Umweltminister sollte Sigmar Gabriel wissen, dass er mit seinem Vorhaben nur den Energiekonzernen einen Gefallen tut“, so Bulling-Schröter weiter.

Fracking-Gesetz: Widerstand im Bundesrat wahrscheinlich


Der Erfolg des Fracking-Gesetzes ist allerdings alles andere als sicher, denn in Kraft treten kann das Gesetz nur, wenn der Bundesrat zustimmt. Im Bundesrat ist aber Widerspruch garantiert, haben sich die Umweltminister der Bundesländer doch auf ihrer letzten Umweltministerkonferenz in Konstanz geschlossen darauf geeinigt, Fracking bei der Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland durch eine Änderung des Bundesbergrechts künftig auszuschließen.

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