Bessere Förderbedingungen bei KfW-Programmen
Die Förderbedingungen des KfW-Programms zum energieeffizienten Bauen und Sanieren haben sich zum 1. Juni 2014 verbessert.
Im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren" ist künftig die Anzahl der Wohneinheiten nach erfolgter Sanierung die Bemessungs-grundlage für den maximal möglichen Kredit- bzw. Zuschussbetrag entscheidend. Bisher galt die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung als Bemessungsgrundlage.
Sanierer aufgepasst: Im Sinne der Qualitätssicherung dürfen künftig die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung nur noch von Sachverständigen unterschrieben werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter der Kategorie „Förderprogramme der KfW" eingetragen sind.
Die Förderung in den KfW-Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren finanziert die Bundesregierung aus den Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
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