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Eckpunkte für neue Fracking-Regelung vorgelegt
Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben sich auf Eckpunkte für die künftige Regelung der umstrittenen Fördermethode Fracking geeinigt.
Fracking zur Förderung von Schiefergas oder und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken soll es mit den neuen Fracking–Regeln auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben, da sich derzeit die Auswirkungen der Fördermethode mangels eigener nationaler Erfahrungswerte noch nicht abschätzen lassen. Fracking zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden sollen deshalb durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten werden.
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Fracking zur Förderung von so genanntem „Tight Gas“ („konventionelles Fracking“) soll dagegen grundsätzlich möglich bleiben. Die Fördermethode Fracking wird in diesem Rahmen bereits seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und darf schon heute nach geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen.