Biogas: Bundestag korrigiert EEG-Reform
Der Bundestag hat die EEG-Reform im Bezug auf die Förderung von Biogas korrigiert. Fehler im Gesetzestext hätten anderenfalls zu einem massiven Eingriff in den Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen geführt.
Der
Fachverband Biogas hat die Korrektur begrüßt. „Die redaktionellen Fehler in den Übergangs-bestimmungen sowie die mangelhafte Stichtagsregelung bei Biomethan hätten mit Inkrafttreten des EEG 2014 tausende von Anlagen in wirtschaftliche Schieflage gebracht. Wir sind daher froh, dass wir die Änderungen mithilfe des Engagements vieler Parlamentarier und der Ministerien so rasch erwirken konnten“, so Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas.
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Der Fachverband Biogas kritisierte den zeitlichen Druck, unter dem die EEG-Reform ausgearbeitet wurde. Das parlamentarische Verfahren sei schlicht nicht genügend Zeit gewesen, um die Bioenergie umfassend und fundiert zu regeln. Auch die nicht existente Perspektive für den Anlagenneubau aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Vergütung ließe sich auf den mangelhaften Prozess zurückführen.
So habe man die Komplexität der Bioenergie einzig und allein auf den Preis je Kilowattstunde reduziert und dabei die Warnungen der Wissenschaft und der Fachpolitiker ignoriert. Diesen Eindruck hatten viele Abgeordnete anlässlich des EEG-Beschlusses in persönlichen Erklärungen öffentlich bestätigt.
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