Vermieter verstoßen häufig gegen neue Energieausweis-Pflicht




Vermieter verschweigen häufig Angaben über den Energieverbrauch ihrer Immobilie. Mieter und Mietinteressenten bekommen zu selten Einblick in den Energie-Ausweis, obwohl dazu eine gesetzliche Pflicht besteht. Das ist das Ergebnis von Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und vom „Bündnis Energieausweis", die dem NDR Politikmagazin „Panorama 3" vorliegen.

Demnach entspricht beispielsweise jede vierte Wohnungsanzeige nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die DUH überprüfte Mitte Mai insgesamt 3.000 Annoncen, wobei in fast jeder dritten (32 Prozent) die notwendigen Angaben zum Energieausweis fehlten. Bei einer weiteren Überprüfung Mitte Juli waren immer noch 24 Prozent unvollständig.

Das „Bündnis Energieausweis" untersuchte zudem, ob sich Makler und Vermieter an ihre Offenlegungspflicht bei Wohnungsbesichtigungen halten. Wenn nicht in der Anzeige, so muss spätestens bei einem Besichtigungstermin der Energiepass vorgelegt werden. Stichprobenweise wurden Besichtigungstermine besucht, bei denen die Angaben zur Energieeffizienz der Immobilien in den Anzeigen fehlten. Bei lediglich zehn Prozent der 77 Stichproben wurde beim Besichtigungstermin der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt. Bei 70 Prozent war ein Ausweis gar nicht erst vorhanden.

Der Energieausweis wurde eingeführt, um Mieter und Eigentümer über die Energieeffizienz ihrer Wohnung aufzuklären. Seit dem 1. Mai schreibt die Energieeinsparverordnung vor, dass bei Wohnungsbesichtigungen der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden muss. Wesentliche Angaben des Ausweises, wie die Energieffizenzklasse, müssen bereits in Immobilienanzeigen genannt sein. Für Verstöße droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

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