Neues Immissionsschutzgesetz benachteiligt Gas aus Ökostrom



Im Gesetzentwurf zum neuen Bundes-Immissionsschutz-gesetz werden Kraftstoffe Wasserstoff und Methan, die im Power to Gas-Verfahren aus überschüssigem Ökostrom hergestellt werden, nicht als vollwertige erneuerbare Kraftstoffe anerkennt. Gas aus Wind- und Solarstrom wäre damit gegenüber biogenen Kraftstoffen benachteiligt, wie die „Strategieplattform Power to Gas“ kritisiert.

Im Zentrum der Überarbeitung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes steht die Einführung einer Klimaschutzquote, die den Kraftstoff-herstellern bestimmte Emissionsgrenzen setzt. Diese können sie einhalten, indem sie einen Mindest-anteil erneuerbarer Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Ziel ist es, die im Verkehrssektor erzeugten Treibhausgasemissionen deutlich zu senken.

Wasserstoff und Methan können im sogenannten Power-to-Gas-Verfahren hergestellt werden. Dabei wird erneuerbarer Strom im Elektrolyseverfahren in Wasserstoff umgewandelt. Anschließend kann der Wasserstoff mit Kohlendioxid zu Methan weiterverarbeitet werden.

Die Anrechenbarkeit der so gewonnenen Gase würde die Vielfalt an regenerativen Kraftstoffen deutlich erhöhen. Dies ist wichtig, da die Kapazitäten für biogene Kraftstoffe begrenzt sind. Darüber hinaus haben Kraftstoffe aus Wind- und Sonnenenergie ein höheres Treibhausgasminderungspotenzial. Das heißt, der Einsatz der gleichen Menge dieser Kraftstoffe führt im Vergleich zu biogenen Varianten zu weniger Treibhausgasemissionen.

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Elektrifizierung, das ist die Entwicklung der Elektrizität von den Anfängen bis zum heutigen Stand der Technik. Aber wie hat das angefangen?
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