Heizperiode: Mindestens 18 Grad in der Wohnung
Während der Heizperiode muss für Mieter nachts die Möglichkeit bestehen, ihre Wohnung auf mindestens 18 Grad zu heizen, so der Mieterverein München. In der Zeit von 6 bis 23 Uhr sollten in der Wohnung Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden können.
Ist dies während der Heizperiode nicht möglich, liegt ein Mangel vor und der Mieter darf seine Miete kürzen. Fällt die Heizung während der Heizperiode ganz aus, kann der Mieter sogar fristlos kündigen.
Warmes Wasser muss es während der Heizperiode rund um die Uhr geben. Hier wird in Bad und Küche eine Temperatur von 45 Grad als üblich angesehen. Spätestens nach zehn Sekunden sollte man zudem warm duschen können.