Fracking wird mit neuem Gesetzentwurf nicht verboten




Fracking soll nicht verboten, aber auf ein Minimum begrenzt werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf hat der Schutz von Umwelt und Trinkwasser höchste Priorität. Dennoch besteht die Möglichkeit zu Probebohrungen.

Eigentlich sollte das kommerzielle Fracking bis 2021 komplett verboten werden. Ausgenommen wären davon nur Forschungsprojekte gewesen, doch mit dem neuen Gesetzesentwurf können Unternehmen jetzt auf kommerzielle Nutzung des Fracking ab 2019 hoffen. Grüne und Linken sprechen von einem „Fracking-Ermöglichungsgesetz“.

Dennoch soll auch in Zukunft Fracking in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten verboten bleiben. Darüber hinaus werde Fracking nur unterhalb von 3.000 Metern zugelassen. Die Vorkommen für das Fracking liegen jedoch meist höher bei 1.000 bis 2.000 Metern.

Doch bei Probebohrungen gelten diese Restriktionen nicht. Sollten Unternehmen nun Vorkommen für das kommerzielle Fracking finden, könnten sie bei der Landesbehörde eine Förderung genehmigen lassen. Diese Fracking-Anfrage muss dann von einer sechsköpfigen Expertenkommisson genehmigt werden und darüber hinaus muss eine Kommission des Umweltbundesamts bestätigen, dass das verwendete Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisch keine Gefahr für die Umwelt darstellt.

Grüne und Linke reagierten mit scharfer Kritik aufs Fracking. „Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung den nationalen Konsens gegen den Einsatz von Fracking in Deutschland einseitig aufgekündigt, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

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