Energieeffizienz: Steuerliche Abschreibungen für Modernisierungen
Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Zentraler Bestandteil ist die steuerliche Abschreibung auf energetische Modernisierungen.
75 Prozent der rund 20 Millionen Heizungen sind veraltet und verbrauchen zu viel Energie und brauchen deswegen Modernisierungen. Im Wärmemarkt liegen enorme Energie- und CO2-Einsparpotenziale brach, da die vorhanden Möglichkeiten für Modernisierungen zu teuer sind. Ohne deren Nutzung kann die Energiewende nicht gelingen.
Aus diesem Grund sind steuerliche Abschreibungen für Modernisierungen ein wichtiger Impuls für den Wärmemarkt. Dieser ist seit Jahren durch wenige Modernisierungen gekennzeichnet. Mit dem heutigen Beschluss fasst die Bundesregierung die wohl wichtigste Säule der Energiewende ins Auge, die Energieeffizienz.
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Daher ist es notwendig, auch einzelne Modernisierungen zu fördern. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro, etwa durch Modernisierungen der Heizungsanlagen, kann ein Investor bereits Energieeinsparungen in einer Größenordnung von bis zu 40 Prozent realisieren.
Der BDH appelliert nun an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an die Mitglieder des Bundesrates, die steuerlichen Anreize für Modernisierungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht zu blockieren. Die steuerliche Abschreibung sei ein finanzieller Selbstläufer bzw. ein dynamisches Konjunkturprogramm und essentiell, damit es zu mehr Modernisierungen komme.