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Veraltete Heizkessel müssen 2015 ausgetauscht werden
Ab dem 1. Januar 2015 dürfen veraltete Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor um zu verhindern, dass veraltete Heizkessel das Klima über Gebühr belasten.
Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie veraltete Heizkessel haben oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am besten bei einem Fachhandwerker. "Veraltete Heizkessel sind ein Energie- und Geldfresser. Ob Austauschpflicht oder nicht: Ist der Kessel älter als 15 Jahre, sollte man über einen Ersatz nachdenken und sich beraten lassen. Das lohnt sich", erklärt Werner Willmes, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.
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