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Feinstaubbelastung: Kaminöfen erhalten strengere Grenzwerte


Feinstaubbelastung

Die Feinstaubbelastung der Luft ist ein ernstes Gesundheitsproblem, das nach Angaben des Umweltbundesamtes jährlich 47.000 vorzeitige Todesfälle verursacht. Als Reaktion und dringend notwendige Maßnahme gegen die steigende Feinstaubbelastung gilt ab dem ersten Januar etwa 40 Prozent strengere Grenzwerte für Kaminöfen.

Zwar schont Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz die Ressourcen Öl und Gas und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, zumal es nur so viel Kohlendioxid freisetzt, wie beim Wachsen des Baumes gebunden wurde. Doch die Kehrseite der Medaille ist unter anderem ein erhöhte Feinstaubbelastung.

Das Heizen mit Holz bzw. Holzpellets treibe die Feinstaubbelastung zunehmend nach oben. Derzeit sind deutschlandweit etwa 15 Millionen kleinere bis mittlere Kaminöfen und Heizkessel installiert. In Deutschland sei die jährliche Feinstaubbelastung aus diesen Anlagen in Haushalten und Kleingewerbe in etwa so hoch wie aus den Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern.

Als Reaktion und dringend notwendige Maßnahme gegen die Feinstaubbelastung gilt ab dem ersten Januar für neu installierte sogenannte Kleinfeuerungs- bzw. Einzelraumfeuerungsanlagen die zweite Stufe der 1. BImSchV mit etwa 40 Prozent strengeren Grenzwerten für die Feinstaubbelastung: 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Für Holzpelletöfen gelten mit 0,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,03 Gramm Staub noch strengere Werte für die Feinstaubbelastung. Diese neue Regelungen sollen die Feinstaubbelastung effizient reduzieren.

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