Umweltinstitut München kritisiert Fracking
Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung kritisiert das Umweltinstitut München, dass durch die geplanten Regelungen Fracking in Deutschland erlaubt werden soll - entgegen der Ankündigungen der Großen Koalition. Noch bis zum 23. Januar 2015 haben Länder und Verbände die Möglichkeit, ihre Position zu den Referentenentwürfen zu Fracking aus Wirtschafts- und Umweltministerium darzulegen.
Das Umweltinstitut kritisiert scharf, dass Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt werden soll, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Technik gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Entgegen der Verlautbarungen aus beiden beteiligten Ministerien wird nicht einmal das aus den USA bekannte Kohleflöz- und Fracking verboten.
"Unterhalb von 3.000 Metern Tiefe, wo ein Großteil der Reserven liegt, wird das gefährliche Fracking ausdrücklich erlaubt", erklärt Franziska Buch, Referentin für Energie und Klima am Umweltinstitut. "Gleichzeitig gibt die Regierung zu, dass die Abgrenzung bei 3.000 Metern willkürlich gezogen wurde, da keine wissenschaftlichen Studien existieren, die Bohrungen unterhalb dieser Grenze für unbedenklich erklären."
Das Umweltinstitut kritisiert weiter, dass Fracking zur Ausbeutung von Tight Gas aus Sandgestein in allen Tiefen erlaubt wird. Von der generellen Erlaubnis sollen nur wenige Gebiete ausgenommen werden, etwa Wasserschutz- und Heilquellengebiete sowie Naturschutzgebiete und Nationalparks. Fracking in Sandgestein soll jedoch sogar innerhalb von Natura-2000-Schutzgebieten genehmigt werden.
Nach den Entwürfen ist Fracking auf über 80 Prozent des Bundesgebiets möglich. Auch die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser in den Untergrund, die zu Erdbeben und Grundwasserverseuchung führen kann, wird nicht verhindert.
"Unterhalb von 3.000 Metern Tiefe, wo ein Großteil der Reserven liegt, wird das gefährliche Fracking ausdrücklich erlaubt", erklärt Franziska Buch, Referentin für Energie und Klima am Umweltinstitut. "Gleichzeitig gibt die Regierung zu, dass die Abgrenzung bei 3.000 Metern willkürlich gezogen wurde, da keine wissenschaftlichen Studien existieren, die Bohrungen unterhalb dieser Grenze für unbedenklich erklären."
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