Bundesnetzagentur für Anreizregulierung 2.0

Die Bundesnetzagentur hat den für das Bundeswirtschaftsministerium erstellten Bericht zur Evaluierung der Anreizregulierung veröffentlicht.

Die Anreizregulierung hat nach Angaben der Bonner Behörde bisher die Investitionen in die Netze ermöglicht, die für die Sicherung der Versorgung Deutschland mit Erdgas und Strom notwendig sind. Dennoch empfiehlt die Bundesnetzagentur aufgrund der erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen eine Anreizregulierung 2.0, die Anpassungen für ein weiterhin energiewendetaugliches System umfasst.

Die deutschen Strom- und Gasnetze unterliegen dem System der Anreizregulierung. Das bedeutet, dass die Erlöse, die die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen, durch die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden festgelegt werden.

Den Netzbetreibern steht ein festes jährliches Budget zur Verfügung, aus dem sie Erhalt, Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur bestreiten und einen angemessenen Gewinn erwirtschaften können. Dieser Gewinn ist umso höher, je effizienter das jeweilige Unternehmen arbeitet.

Mehr als ein Jahr lang hat die Bundesnetzagentur auf Basis eigener Daten und zusätzlicher Angaben von etwa 200 Netzbetreibern wissenschaftlich untersuchen lassen, wie sich das Investitionsverhalten seit Einführung der Anreizregulierung entwickelt hat. Zusätzlich wurde u.a. die Rentabilität von Netzinvestitionen und die Behandlung von vergleichbaren Netzbetreibern im europäischen Ausland untersucht.

Das System der Anreizregulierung muss den erheblichen Ausbau- und Umstrukturierungsbedarf für die Integration von erneuerbaren Energien ermöglichen. Zugleich muss es dafür sorgen, dass nur der erforderliche Netzausbau realisiert wird und dabei die Kosten im Blick behalten werden.

Zur Erfüllung dieser Maßgabe zeigt die Bundesnetzagentur mit einer Anreizregulierung 2.0 Handlungsoptionen auf. So werden unter anderem verbesserte Anreize für Effizienzbemühungen, auch durch innovative Maßnahmen vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Kritikpunkte aus der Branche aufgenommen, wie z.B. der sogenannte Zeitverzug zwischen der Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen und dem Beginn des Mittelrückflusses.

Neben sonstigen Korrekturnotwendigkeiten stehen insgesamt vier denkbare Modelle für ein zukünftiges System der Anreizregulierung zur Diskussion. Über mögliche Änderungen der Anreizregulierung entscheidet der Verordnungsgeber.

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