Moderne Feuerstätten erhalten keine Förderung

03.02.2015 von


Moderne Feuerstätten sind kostengünstig, effizient und klimaneutral - das sollte auch der Gesetzgeber berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den letzen Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger, wie z.B. moderne Feuerstätten, verabschiedet worden.

Neue Gesetze wie die Energie-Einsparverordnung (EnEV) oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gelten
ausschließlich für den Neubausektor. Für Bestandsbauten - darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam - gibt es derzeit kein bundeseinheitliches Gesetz, dass z.B. moderne Feuerstätten fördert.

Bei der Wärmeenergie spielen moderne Feuerstätten mit fester Biomasse - vorwiegend in Form von Scheitholz und Holzpellets - eine zentrale Rolle. Als lokal verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und, nicht zuletzt aufgrund kurzer Transportwege, ökologisch sinnvoll genutzt werden. Als weiterer Pluspunkt kommt die regionale Wertschöpfung hinzu.

Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen - nämlich Raumheizer (Kaminöfen) - ausgeschlossen. Damit werden die überwiegenden Anwendungsbereiche dieser interessanten Form der Energiegewinnung durch einen regenerativen Rohstoff mutwillig unterdrückt, was nicht nur zur Einschränkung des Wettbewerbs führt, sondern auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert.

Moderne Feuerstätten mit effizienter Verbrennungstechnik - also Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine - sind dank geringer Emissionen und eines hohen Wirkungsgrades ihren Vorläufermodellen weit überlegen.

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