Fracking in Deutschland: Gesetzentwurf öffnet Tür und Tor



Das Umweltinstitut München kritisiert im Rahmen der heutigen Verbändeanhörung zum geplanten Fracking-Gesetz die von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwürfe: Das Regelungspaket öffnet Fracking in Deutschland Tür und Tor und reicht nicht aus, um den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.

Das vorliegende Gesetzespaket für Fracking in Deutschland sieht zahlreiche Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, am Bundesnaturschutzgesetz sowie am Bundesberggesetz vor. Grundsätzlich soll der Einsatz von Fracking in Deutschland zwar reglementiert, aber dennoch nahezu überall erlaubt werden.

Fracking in Deutschland in der Kritik

Neben der lückenhaften Ausweisung von so genannten Untersagungsgebieten kritisiert das Umweltinstitut die Einrichtung einer Grenze von 3000 Metern Tiefe für Fracking in Deutschland, unterhalb derer die Aus-beutung unkonventioneller Lagerstätten mittels Fracking grundsätzlich erlaubt werden soll. Damit wird der kommerziellen Nutzung von Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas Tür und Tor geöffnet.

Grundsätzliche Kritik übt Holzheid am Kurs der Bundesregierung: "Im Sinne des Klimaschutzes müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Energiewende konsequent umzusetzen. Die Bundesregierung konterkariert ihre eigene Energie- und Klimapolitik, wenn sie hier den Profitinteressen der Erdgasindustrie den Vorrang gibt und es dieser ermöglicht, noch die letzten fossilen Energieträger aus dem Boden zu pressen - und das, obwohl seit langem bekannt ist, dass ein Großteil davon im Boden bleiben muss, wenn katastrophale Auswirkungen des Klimawandels verhindert werden sollen."

Doch auch oberhalb der Grenze ist Fracking nach Freigabe durch eine Experten-kommission grundsätzlich zulässig. Die Unabhängigkeit dieser Kommission ist dabei nicht gewährleistet, Umweltverbände oder Bürgerinitiativen sind als Mitglieder nicht vorgesehen.